Berufsbezeichnung | Staatlich anerkannte*er Kinderpfleger*in |
Tätigkeitsfelder | Kindertagesstätten, Kinderheime, Internate und betreute Wohnformen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und viele mehr. |
Abschluss | Staatliche Prüfung |
Dauer | Drei Jahre Vollzeit |
Ausbildungsbeginn | jährlich im September |
Zugangsvoraussetzungen | mindestens Hauptschulabschluss |
Gebühren | Die monatlichen Schulgebühren erfahren Sie auf den jeweiligen Schulseiten |
Die Arbeit mit Kindern ist vor allem eins: nie langweilig und voller Herausforderungen. Kinder zu betreuen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern, erfüllt Ihre beruflichen Erwartungen.
Ob Sie frisch aus der Schule kommen oder sich beruflich neu orientieren – die Ausbildung zum Staatlich anerkannte*n Kinderpfleger*in ist Ihr Start in den gewünschten Beruf. Mit Abschluss der Berufsfachschule Kinderpflege können Sie den mittleren Bildungsabschluss erwerben (vergleichbar mit dem Realschulabschluss). Damit haben Sie die Voraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik Erziehung erfüllt und können Erzieher*in werden.
Bei uns lernen Sie in kleinen Klassen und familiärer Atmosphäre.
Wir fordern und fördern und legen – neben der fachlichen Ausbildung – viel Wert auf die soziale und charakterliche Entwicklung unserer Auszubildenden.
In den ersten zwei Jahren besuchen Sie die Berufsfachschule, die Sie mit einer schulischen Abschlussprüfung beenden. Es folgt ein berufspraktisches Jahr in einer Kinderbetreuungseinrichtung, das Sie mit der erziehungspraktischen Prüfung beenden. Da Sie für die Kinder ein sprachliches Vorbild sind, sind gute Deutschkenntnisse wichtig.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Kinderpflege Ausbildung wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte*n Kinderpfleger*in erworben.
Ausbildungsfächer
Handlungsfelder
Wahlpflichtbereich (sofern angeboten)