Fachschule für Sozialwesen Bildungsgang Heilerziehungspflege
Berufsbezeichnung | Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin |
Abschluss | Staatliche Prüfung |
Dauer | 3 Jahre |
Ausbildungsbeginn | nach Bedarf und auf Anfrage |
Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in sämtlichen Bereichen der Behindertenhilfe Einsatzmöglichkeiten finden.
Zugangsvoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen:(a) der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule und
b) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder 2.
a) der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und
b) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
(2) Berufstätigkeit oder sonstige Tätigkeit von bestimmter Dauer Aufnahmevoraussetzung , verlängert sich diese Dauer bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend.
Tätigkeitsfelder
- Wohnheime
- Tagesstätten
- Werkstätten
- Psychiatrische Kliniken
- Beratungsstellen
- Sprachheilzentren
- Förderschulen
- Freizeitstätten
- Rehabilitationszentren
- Alten- und Pflegeheime
- Berufsbildungwerke
Theoretische Ausbildung
Allgemeiner Bereich
- Deutsch
- Fremdsprache
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Mathematik
Fachtheoretischer Bereich
- Pädagogik mit Heilerziehungslehre