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Staatl. geprüfte/er Podologin/Podologe

Die Ausbildung zur /zum staatlich geprüften Podologin /Podologe ist ein neuer, anerkannter und nichtärztlicher Gesundheitsfachberuf.


Den Ausbildungsgang bieten wir in folgenden Orten an:


Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren. Eine Übergangsregelung bezüglich einer zeitverkürzten Ergänzungsprüfung endete im Dezember 2006.
(Quelle: Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V.)

Die /Der Podologin /e (Podos (griechisch) =Fuß, Logis=Lehre) erstellt eigenverantwortlich einen Fußbefund /Fußanalyse und führt die podologische Behandlung eigenständig durch und fertigen speziell für die einzelnen Patienten Heil und Hilfsmittel wie z.B. Orthonyxiespangen, Orthosen und Druckentlastungen an. In der Behandlung werden Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder
zur Wiederherstellung der Fußgesundheit gegeben.


Ausbildungsinhalte


Podologische Behandlungstechniken
* Fußbehandlung
* Skalpelltechnik
* Spangentechnik
* Orthosen
* Druckentlastungen
* Reibungsschutz
* Warzenbehandlung
* Behandlung von erkrankten Haut- und Nagelbereichen
* Behandlung von Risikopatienten
* Behandlung von Hühneraugen
* Usw.

Ergänzende Grundlagenfächer
* Podologische Materialien
* Erste Hilfe und Verbandstechnik
* Arzneimittellehre
* Physik
* Berusfkunde, Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde
* Sprache und Schrifttum

Medizinische Fächer
* Anatomie, Physiologie,
* Allgemeine und spezielle Krankeitslehre,
* Orthopädie, Neurologie, Dermatologie,
* Prävention und Rehabilitation
* Podologische Behandlung


Sozialwissenschaftliche Fächer
* Psychologie
* Soziologie
* Pädagogik
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Praktische Ausbildung
* Klinische und Podologische Praktika
* Ausbildung in schuleigener Praxis

Dauer
* 2 Jahre in Vollzeit
* 3 Jahre in Teilzeit (berufsbegleitend)

Ausbildungsbeginn
Vollzeitausbildung: jährlich
Teilzeitausbildung: 1,5-jährlich (voraussichtlich)

Abschluss
Staatliche Prüfung

Berufsbezeichnung
staatlich anerkannte /er Podologin /Podologe

Tätigkeitsfelder
Selbständig in eigener Praxis oder Mobil, Praxen, Krankenhäuser, Fachkliniken,
Fachpraxen, Fußambulanzen, Rehabilitationszentren, Altenheimen, Wundtherapiezentren.

Bachelor/Master

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