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Berufsfachschule für Familienpflege

Familienpflege / Hauspflege


Die 3-jährige Ausbildung zur Haus- und Familienpflegerin / zum Haus- und Familienpfleger setzt sich zusammen aus dem Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule für Haus- und Familienpflege (als Vollzeitschule; auch die Teilzeitform wird angeboten) und einem von der Schule begleiteten Berufspraktikum von 1 Jahr.

Staatlich anerkannte Haus- und Familienpfleger/innen sind Fachkräfte für hauswirtschaftliche, pflegerische und sozialpädagogische Aufgaben in ambulanten Diensten sowie in stationären/ teilstationären Einrichtungen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe.

Die Ausbildung soll die Schüler/innen dazu befähigen, in Familien, in Haushalten von Alleinerziehenden sowie bei alleinstehenden Menschen selbstständig und verantwortlich diese Aufgaben wahr zu nehmen - auch in Kooperation mit Familienangehörigen.

Familienpflege 1

Den Ausbildungsgang Familienpflege bieten wir an folgenden Orten an:




Ausbildungsdauer
3-jährige Ausbildung

1. Ausbildungsabschnitt: theoretischer und fachpraktischer Unterricht sowie Praktika
Abschluss: Staatlich geprüfter Familienpfleger

2. Ausbildungsabschnitt: Berufspraktikum

Abschluss: Staatlich anerkannter Familienpfleger

Abschluss
Staatlich anerkannter Familienpfleger

Zugangsvoraussetzungen
  • Realschulabschluss oder Abitur
  • Persönliche Eignung
  • Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Hepatitisschutzimpfung A und B (Empfehlung)

  • Bewerbung
    Unterlagen: Lebenslauf, letztes Zeugnis, ärztliches Attest
    bis zum 28. Februar

    Ausbildungsschwerpunkte
  • Berufskunde
  • Pädagogik, Psychologie, Methodik
  • Gesundheitslehre, Ernährungslehre
  • Haus- und Textilwirtschaft
  • Kunst-, Musik- und Spielerziehung

  • Arbeitsmöglichkeiten
  • Alten- und Pflegeheime sowie Tageskliniken
  • Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
  • Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe
  • Kinderheime und Kindertagesstätten
  • Kur- und Rehabilitationskliniken
  • in Familien in Notsituationen bzw. bei Krankheit und Behinderung

  • Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
  • Grundpflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Betreuung und Beschäftigung von Kindern und Senioren
  • Betreuung von Familien in besonderen Lebenslagen

  • Hinweise zur Ausbildung
  • Für die Ausbildung ist ein monatliches Schulgeld zu zahlen.
  • Beim zuständigen Schulamt kann Schüler-BAFÖG, das nicht zurückgezahlt werden muss, beantragt werden.
  • Bachelor/Master

    Denken Sie weiter: Studieren Sie parallel zu Ihrer Ausbildung an der IB-Hochschule. > mehr...

    Wie finanzieren?

    Informationen zu Studium- und Ausbildungsfinanzierung > mehr...